Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Eilantrag gegen die Verweigerung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Antragstellers durch die Bundesregierung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 63 ff BVerfGG
Erfolgloser Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten bzgl der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage - Unzulässigkeit des Antrags wegen Überschreitung der Hauptsache sowie mangels Darlegung schwerer Nachteile
- Wolters Kluwer
Auskunftserteilung über die absolute Zahl der im Ausland eingesetzten Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz für nachrichtendienstliche Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren; Darlegen einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines die Hauptsache ...
- rewis.io
Erfolgloser Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten bzgl der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage - Unzulässigkeit des Antrags wegen Überschreitung der Hauptsache sowie mangels Darlegung schwerer Nachteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
Auskunftserteilung über die absolute Zahl der im Ausland eingesetzten Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz für nachrichtendienstliche Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren; Darlegen einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines die Hauptsache ... - datenbank.nwb.de
Erfolgloser Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten bzgl der Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage - Unzulässigkeit des Antrags wegen Überschreitung der Hauptsache sowie mangels Darlegung schwerer Nachteile
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsschutz: Inlandsagenten auf geheimer Mission im Ausland?
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Anzahl der ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Mündliche Verhandlung am 22. März 2022 um 14.00 Uhr
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfassungsschutz: Auskunft über Inlandsagenten auf geheimer Auslandsmission?
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen Anzahl der ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz am Mittwoch, 14. Dezember 2022, um 15.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Verfahrensmitteilung)
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvE 8/21
Papierfundstellen
- BVerfGE 160, 177
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (46)
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur denkbar, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 111, 147 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 155, 357 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 69).
Demgemäß kommt im Organstreit der Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten zum Gegenstand hat, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 151, 58 ; 155, 357 ).
Es obliegt sodann dem jeweiligen Staatsorgan selbst, einen festgestellten verfassungswidrigen Zustand zu beenden (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte des Antragstellers hinausgehende Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten ist im Organstreit grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 136, 277 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Dass eine solche, eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines Verpflichtungsausspruchs im Organstreitverfahren gebietende Sonderkonstellation gegeben ist, ist vom Antragsteller darzulegen (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist daher regelmäßig unzulässig, wenn das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Rechtsfolge im Verfahren der Hauptsache nicht bewirken könnte (vgl. BVerfGE 7, 99 ; 14, 192 ; 16, 220 ; 151, 58 ).
Demgemäß kommt im Organstreit der Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche die Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten zum Gegenstand hat, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 151, 58 ; 155, 357 ).
a) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 150, 194 ; 151, 58 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 150, 194 ; 151, 58 ).
Es obliegt sodann dem jeweiligen Staatsorgan selbst, einen festgestellten verfassungswidrigen Zustand zu beenden (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte des Antragstellers hinausgehende Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten ist im Organstreit grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 136, 277 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18
Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).
Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).Dringlich ist in diesem Sinne der Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann, wenn im Hinblick auf das im Hauptsacheverfahren als verletzt gerügte Recht ein Nachteil droht, der durch ein Obsiegen des Antragstellers im Hauptsacheverfahren nicht mehr verhindert oder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 118, 111 ).
Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur denkbar, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 111, 147 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 155, 357 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 69).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Kassatorische oder rechtsgestaltende Wirkung kommt der Entscheidung im Organstreit nicht zu (vgl. BVerfGE 136, 277 ; 138, 125 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte des Antragstellers hinausgehende Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten ist im Organstreit grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 136, 277 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Für eine über die Feststellung einer Verletzung der Rechte des Antragstellers hinausgehende Verpflichtung des Antragsgegners zu einem bestimmten Verhalten ist im Organstreit grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 136, 277 ; 151, 58 ; 155, 357 ).Dass eine solche, eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unzulässigkeit eines Verpflichtungsausspruchs im Organstreitverfahren gebietende Sonderkonstellation gegeben ist, ist vom Antragsteller darzulegen (vgl. BVerfGE 124, 161 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17
Eilanträge betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 8/21
Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).Gegenstand eines solchen Antrags kann allein die vorläufige Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers sein, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung in der Hauptsache durch die Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 96, 223 ; 98, 139 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 256/08
Einstweiliger Rechtsschutz Vorratsdatenspeicherung III
- BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 550/52
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von "Unzucht zwischen Männern"
- BVerfG, 10.05.1994 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16
Eilanträge in Sachen CETA erfolglos
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
- BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21
Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes …
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07
G8-Gipfel Heiligendamm
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvE 4/15
Erfolgreiches Organstreitverfahren zu Unterrichtungspflichten der Bundesregierung …
- BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten …
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
- BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/12
Organstreitverfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum …
- BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi II
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
- BVerfG, 08.07.1997 - 2 BvE 1/97
Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit "Plutonium-Ausschuß"
- BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13
Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
- BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …
- BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58
Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung
- BVerfG, 18.12.1962 - 2 BvR 569/62
Verfassungsrechtliche Prüfung der Zwangsversteigerung
- BVerfG, 04.07.1962 - 2 BvR 347/62
Voraussetzungen für eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erfüllt sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 155, 357 - AfD - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung - eA; 160, 177 - Parlamentarisches Fragerecht zum Bundesamt für Verfassungsschutz - eA).Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 160, 177 ).
Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ; 160, 177 ).
Die Vorwegnahme der Hauptsache steht indes der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 111, 147 ; 130, 367 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 155, 357 ; 157, 332 ; 160, 177 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, Rn. 104 - Wiederholungswahl Berlin - eA).